Allgemeine Geschäftsbedingungen/Widerrufsrecht

§ 1. ART DER TÄTIGKEIT
Ein Maklervertrag mit pfarr-schmidt-immobilien.de, Dipl.-Ing. Andrea Pfarr-Schmidt, beinhaltet den Nachweis zum Abschluss von Miet-, Kauf- oder Pachtverträgen bzw. die Vermittlung von Miet-, Kauf- oder Pachtverträgen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte, mit der Verpflichtung des Maklerkunden zur Zahlung einer Provision.

§ 2. HAFTUNG UND INHALT
Die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit basiert auf den erteilten Informationen des Auftraggebers oder anderen Auskunftsbefugten. Daher ist eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ausgeschlossen. Irrtum, Zwischenverkauf und –vermietung bleiben vorbehalten. 

§ 3. MAKLERVERTRAG
Maßgeblich für die Rechtsbeziehung der Parteien untereinander sind der Maklervertrag sowie die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sämtliche Absprache zwischen den Parteien haben schriftlich zu erfolgen.
Der Maklervertrag zwischen Makler und Kunde kommt mit der Aufforderung (auch mündliche) sowie der Übersendung des Angebotes/Exposés -auch per E-Mail, Telefax, Internet oder Telefon- durch den Makler zustande. Bei Geschäftskauf, Pacht oder Miete gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder die Übernahme eines Objektes als Vertragsabschluss.

Der Empfänger ist verpflichtet, sofort Mitteilung zu machen, wenn ihm das Objekt von anderer Seite angeboten wurde. Geschieht dieses nicht, so erkennt der Empfänger den Nachweis des Maklers an. Auf den Nachweis des Maklers muss Bezug genommen werden, sobald mit dem Verkäufer/Vermieter selbständig Verhandlungen aufgenommen werden.

§ 4. PROVISIONSHINWEIS
Mit der Anfrage bei und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung durch die Firma Pfarr-Schmidt Immobilien, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma Pfarr-Schmidt Immobilien zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent* bei Abschluss eines Kaufvertrages die ortsübliche Provision gegen Rechnung an uns zu zahlen. Die genaue Höhe der Provision ist aus den jeweiligen Immobilienangeboten ersichtlich. Bei Abschluss eines Mietvertrages wird keine Provision durch den Mieter fällig, dieses gilt nicht für erfolgreiche Vermietung von Gewerbeimmobilien. Nach erfolgreicher Erstellung eines Kaufvertrages durch ein Notariat, ist der Verkäufer provisionspflichtig. Sollte ab dem Zeitpunkt der Kaufvertragserstellung vom Verkauf zurückgetreten werden, ist die Firma Pfarr-Schmidt Immobilien berechtigt eine Aufwandsentschädigung für die geleistete Arbeit in Rechnung zu stellen.

*Der Gesetzgeber hat ein neues Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäusern erlassen. Sollte der Käufer ein Verbraucher sein, ist es zukünftig nicht mehr möglich, dass die auftraggebende Person (Verkäufer) der anderen Kaufvertragspartei (Käufer) mehr als 50% der Maklerprovision auferlegt. Diese Regelung ist am 23.06.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und trat somit, 6 Monate später, am 23.12.2020, in Kraft. (§§ 656a-d BGB)

Der Makler versichert, dass der Kaufinteressent bei erfolgreicher Vermittlung das gleichhohe Erfolgshonorar bezahlen wird wie der Auftraggeber (Eigentümer).   

Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn mit Interessenten binnen einer Frist von 1 Jahr, nach vorläufig unterbrochenen Verhandlungen, ein Vertragsabschluss zustande kommt.

§ 5. DOPPELTÄTIGKEIT
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden.

§ 6. WEITERGABEVERBOT
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Dieser darf diese nur mit ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung des Maklers an Dritte weitergeben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Information weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten.

§ 2. VERWEISE UND LINKS
Gemäß § 5 Abs. 1 TDG sind wir ausschließlich nur für unsere eigenen Inhalte verantwortlich. Für Links auf fremde Inhalte dritter Anbieter sind wir gemäß § 5 Abs. 2 TDG nur dann verantwortlich, wenn wir von einem rechtswidrigen oder strafbaren Inhalt/Gehalt positive Kenntnis haben und es technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern. Auch sind wir nicht verpflichtet, in periodischen Abständen den Inhalt von Angeboten Dritter auf deren Rechtswidrigkeit oder Strafbarkeit zu überprüfen. Sobald wir von dem rechtswidrigen Inhalt der Web-Seiten Dritter erfahren, wird der entsprechende Link von unserer Seite entfernt. An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten haben. Wir distanzieren uns ausdrücklich von allen Inhalten gelinkter Internet-/Webseiten und auch deren Unterseiten. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Homepage ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links oder sogenannte Banner führen. Sollten Inhalte der vorgenannten Internetangebote gegen geltendes Urheberrecht oder das Markengesetz verstoßen, werden diese nach Hinweis umgehend entfernt.

§ 4. GELDWÄSCHEGESETZ
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Firma Pfarr-Schmidt Immobilien § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch ein Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG. Abweichende Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. Ist ein Teil unserer Geschäftsbedingungen unwirksam, bewirkt es nicht die Wirksamkeit der übrigen.

Gerichtsstand ist Hannover.

Widerrufsrecht

Mit dem Tag der Anfrage oder Annahme meines Immobilienangebotes kommt ein Maklervertrag zustande. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir (Andrea Pfarr-Schmidt
Gottfried-Buhr-Weg 13, 30916 Isernhagen, Telefon: 0511-763 97 72, Telefax: 0511-763 97 71, E-Mail: info@pfarr-schmidt-immobilien.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangener Leistungen zurück zu gewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit dem Empfang dieser.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:

Pfarr-Schmidt Immobilien
Andrea Pfarr-Schmidt
Gottfried-Buhr-Weg 13
30916 Isernhagen
Telefon: 0511-763 97 72
Telefax: 0511-763 97 71
E-Mail: info@pfarr-schmidt-immobilien.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistungen (*)

  • Bestellt am (*) / erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum
  • (*) Unzutreffendes streichen